Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens wurden durch die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Mit Wirkung zum 02.11.2020 bis voraussichtlich 30.11.2020 ist folgendes zu beachten:
- Die Nutzung unserer Vereinsräume (OCV Halle einschl. Außenanlage, OCV Raum) und der gemeindlichen Freizeiteinrichtungen (Aula, Turnhallen, Außensportanlagen) ist untersagt.
- Der Trainingsbetrieb muss ausgesetzt werden.
- Sämtliche Veranstaltungen – auch vereinsinterne –, Versammlungen und Vorstandschaftssitzungen mit persönlichem Kontakt sind nicht gestattet.
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